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Berufskraftfahrerausbildung durch Förderung der Arbeitsagentur möglich? |
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- Wann kann ich einen BILDUNGSGUTSCHEIN bekommen? -
Wenn persönliche Voraussetzungen vorliegen, dann können die Bildungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit oder ARGE übernommen werden.
Ihnen entstehen dann keinerlei Kosten für Ihre Ausbildung zum Kraftfahrer.
| Wer kann was bekommen? |
Wer kann was bekommen? |
Förderung während der Kurzarbeit
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Förderung nach WeGebAu (Weiterbildung geringqualifizierter und/oder beschäftigte Arbeitnehmer in Unternehmen)
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Voraussetzungen: - Angestellte ohne Berufsabschluss können während der Kurzarbeit einen Bildungsgutschein für Fortbildungsmaßnahmen erhalten.
- Angestellte mit Berufsabschluß können über ESF gefördert werden (Europäischer Sozialfond).
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Voraussetzungen: - Arbeitnehmer ohne Berufsabschluß (gering qualifiziert). - Arbeitnehmer, deren Berufsabschluß länger als 4 Jahre zurückliegt und während dieser Zeit an keiner durch öffentliche Mittel geförderter Weiterbildung teilgenommen haben. - wer älter ist als 45 Jahre und in einem Betrieb bis 250 Mitarbeiter (kleines bis mittelständisches Unternehmen) beschäftigt ist. - Der Arbeitgeber wird unter Fortzahlung des Arbeitentgelts freigestellt. - Bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluß gewährt die Agentur dem Arbeitgeber einen Zuschuß zum Arbeitsentgelt.
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Grundqualifikation / Beschleunigte Grundqualifikation
Die Kraftfahrerin und der Kraftfahrer (auch selbstfahrende Unternehmer/in), die/der gewerblich/beruflich Kraftfahrzeuge im Güterkraftverkehr (Wekverkehr oder gewerblicher Verkehr) oder Kraftfahrzeuge im Personenverkehr (mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) führen wollen und die Fahrerlaubnis für C1/C1E oder C/CE erst ab dem 10.09.2009 bzw. die Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E oder D/DE nach dem 10.09.2008 erworben haben, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen:
| Wer braucht was? |
Wer braucht was? |
Beschleunigte Grundqualifikation mit 47 Stunden / a 45 Minuten |
Grundqualifikation mit 188 Stunden / a 45 Minuten
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Umsteiger von den Klassen C1/C1E/C/CE auf die Klassen D1/D1E/D/DE oder von den Klassen D1/D1E/D/DE auf die Klassen C1/C1E/C/CE |
Aufsteiger / Neuerwerber von der Klasse B/BE auf die Klassen C1/C1E/C/CE oder D1/D1E/D/DE
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Weiterbildungsmodule
Um seine Qualifikation im Güter- oder Personenverkehr zu erhalten, muß jeder Kraftfahrer innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 5 Modulen (jedes Modul dauert 7 Stunden) absolvieren.
| Modulreihe für Güterverkehr |
Modulreihe für Personenverkehr
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Modul 1 - Eco-Training Modul 2 - Vorschriften für den Güterverkehr Modul 3 - Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit Modul 4 - Schaltstelle Fahrer Modul 5 - Ladungssicherung |
Modul 1 - Eco-Training Modul 2 - Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit Modul 3 - Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit Modul 4 - Risiken und Notfälle Modul 5 - Fahrsicherheit u. Gesundheit
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Besitzer der Klassen C und D können wahlweise die Module für Güterverkehr oder Personenverkehr belegen. Es werden insgesamt nur 5 Module benötigt.
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