Vorbereitung auf die MPUmit einem Kraftfahreignungsberater

Mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis werden Sie Ihrer Mobilität beraubt. Daher ist die Wiedererteilung für Sie, Ihre Familie und Ihren Arbeitsplatz zwingend erforderlich. Um diese schnellstmöglich zurück zu erhalten, Zeitverzögerungen zu vermeiden und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bedarf es professioneller Hilfe. Wir haben uns seit 1991 darauf spezialisiert, unsere Klienten auf die MPU vorzubereiten. Die Vorbereitung findet in Einzelgesprächen zu jeweils 90 Minuten statt. Dabei befassen wir uns ausschließlich mit Ihren Problemen. Zum Abschluss erhalten Sie selbstverständlich eine anerkannte, offizielle Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle.

 

Bei uns erhalten Sie Antworten und Informationen zu:

Was kommt auf mich zu?

Was muss ich tun um meinen Führerschein wiederzubekommen?

Was muss ich tun um meine MPU zu bestehen?

Wie kann ich eventuell meine Sperrfrist verkürzen?

Was muss ich ändern?

Was mache ich mit Schreiben und Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörde?

  • Alkohol

    Sie sind erstmals mit 1,6 Promille oder zum zweiten Mal nach einer Alkoholfahrt aufgefallen? Dann es nun für Sie unerlässlich sich mit der Thematik Alkohol auseinander zu setzten. Beurteilen Sie Ihre Lage richtig und lassen Sie die Sperrfrist nicht einfach nutzlos verstreichen. Ihren Führerschein erhalten Sie nach Ablauf der Sperrfrist nicht ohne weiteres zurück. Die Fahrerlaubnisbehörde muss grundsätzlich prüfen ob Sie fahrtauglich sind. Unabhängig von einer gerichtlich angesetzten Sperrfrist wird die Führerscheinstelle ein positives Gutachten von Ihnen verlangen.

  • Drogen  

    Der bloße Verdacht Betäubungsmittel konsumiert zu haben reicht vollkommen aus um eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen, wobei es keinen Spielraum gibt. MPU wegen Betäubungsmitteln/Drogen ist zurzeit das komplexeste und härteste Thema bei einer Vorbereitung auf die MPU. Sie müssen bei Cannabis eine Abstinenz von mindestens sechs Monaten und bei härteren Drogen mindestens ein Jahr nachweisen.

  • Auffälligkeit

    Hierbei geht es grundsätzlich um Ihre Einstellung zu den allgemein aufgestellten Verhaltensregeln, sowie gegebenenfalls um Ihr Aggressionspotential und um Ihre Selbstkontrolle. Ihre Auffälligkeiten bzw. Straftaten müssen nicht einmal etwas unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben.
    Prinzipiell gilt jedoch für alle Bürger: Wird ein Fahrzeug zu Straftaten genutzt, so kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Zusammenhänge zwischen Straftaten und dem Verhalten im Straßenverkehr können von der Fahrerlaubnisbehörde sehr leicht hergestellt werden. Müssen Sie also wegen Auffälligkeiten bzw. Straftaten zur MPU, dann werden Sie es besonders schwer haben. Je weniger fachliche Hilfe Sie in Anspruch nehmen, umso schwerer werden Sie sich tun. Gutachter werden bei Straftaten/Auffälligkeiten fast immer von einer Inanspruchnahme einer fachlichen Hilfe ausgehen. Nur so kann aus Sicht der Gutachter eine Einstellungs- und Verhaltensänderung stattfinden.

  • Punkte

    Sie haben 7 Punkte in Flensburg? Spätestens jetzt müssen Sie ein positives Gutachten beibringen. Haben Sie ihr vergangenes Fahrverhalten aufgearbeitet? Dann ist eine MPU wegen Punkte kein Problem. Können Sie eine Einstellungs- und Verhaltensänderung glaubhaft darlegen? Dann brauchen Sie uns nicht und wir wünschen Ihnen für Ihre Begutachtung viel Glück!

§ 70 FeV

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung

(1) Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung können von der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stelle für Zwecke nach § 11 Abs. 10 anerkannt werden, wenn

  1. den Kursen ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Konzept zugrunde liegt,
  2. die Geeignetheit der Kurse durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten bestätigt worden ist,
  3. die Kursleiter
    a) den Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie,
    b) eine verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder bei einer Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahrereignung befasst,
    c) Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern und
    d) eine Ausbildung als Kursleiter in Kursen für Kraftfahrer; die Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften begangen haben,

    nachweisen.

  1. die Wirksamkeit der Kurse in einem nach dem Stand der Wissenschaft durchgeführten Bewertungsverfahren (Evaluation) nachgewiesen worden sind und
  2. ein Qualitätssicherungssystem gemäß dem nach § 72 vorgesehenen Verfahren vorgelegt wird.

(2) Die Kurse sind nach ihrer ersten Evaluation jeweils bis zum Ablauf von 15 Jahren nachzuevaluieren.

(3) § 37 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.

Kraftfahreignungsberater

Alfons Hemauer ist der erste und einzige geprüfte Kraftfahreignungsberater in Regensburg.

Wir bieten Ihnen:

  • FAHRPROBEN: Alters- und krankheitsbedingt mit Gutachten oder fachlicher Stellungnahme
  • Hilfe bei der Beschaffung von Wissen und Informationen in Ihrer konkreten Situation
  • Hilfe bei Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Hilfe bei drohendem Fahrverbot
  • Hilfe beim drohenden Entzug Ihrer Fahrerlaubnis
  • Hilfe bei der Beschaffung von Auskünften aus dem Zentralregister
  • Hilfe bei Auskünften über das Punktesystem
  • Beratung über Maßnahmen nach dem Punktesystem
  • Hilfe nach dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis
    – bei Alkoholproblemen
    – bei Drogenproblematik
    – als Mehrfachtäter
    – bei Behinderungen
  • Hilfe bei den einzelnen Begutachtungsanlässen
  • Hilfe bei der Wiedererteilung
  • Hilfe bei Begutachtungsvorbereitungen
  • Hilfe bei negativen Ergebnis einer Begutachtung
  • Hilfe bei einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
  • Auf Wunsch bringen wir Sie bis zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis bzw. bis zum Erhalt Ihrer verlorenen Fahrerlaubnis. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Fahrproben (TÜV, DEKRA) und bei Fahreignungsbegutachtungen (PIMA, TÜV)
  • Wir helfen Ihnen im Alter 65+ bei der Überprüfung Ihrer Reaktion mit professionellen Geräten.

Außerdem bieten wir Ihnen ein Netzwerk von Kraftfahreignungsberatern, Juristen, Diplom Psychologen, Therapeuten, Physiotherapeuten, Laboren, usw.

Selbstverständlich erhalten Sie auch Bescheinigungen über die Teilnahme an Beratungsgesprächen.