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Sie sind
- erstmals mit 1,6 Promille
- oder zum 2. Mal nach einer Alkoholfahrt aufgefallen
- Für Sie ist es nun unerlässlich sich mit der Thematik Alkohol auseinander zu setzten.
- Sie müssen nun an sich arbeiten und sich mit der Problematik Alkohol auseinandersetzen..
- Beurteilen Sie Ihre Lage richtig und lassen Sie die Sperrfrist nicht einfach nutzlos verstreichen
- Ihren Führerschein erhalten Sie nach Ablauf der Sperrfrist nicht ohne weiteres zurück.
- Die Fahrerlaubnisbehörde muss grundsätzlich prüfen ob Sie Fahrtauglich sind
Unabhängig von einer gerichtlich angesetzten Sperrfrist wird die Führerscheinstelle ein positives Gutachten von Ihnen verlangen.
- Während Ihrer führerscheinlosen Zeit sollten/müssen Sie verwertbare Nachweise beibringen.
- Nur so ist es für Sie ratsam ein Gutachten von einer Begutachtungsstelle zu Ihrer Fahreignung erstellen zu lassen.
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