| MPU bei Auffälligkeiten / Straftaten |
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Hierbei geht es grundsätzlich um Ihre Einstellung zu den allgemein aufgestellten Verhaltensregeln, sowie gegebenenfalls um Ihr Aggressionspotential und um Ihre Selbstkontrolle. Ihre Auffälligkeiten/Straftaten müssen nicht einmal etwas unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Müssen Sie also wegen Auffälligkeiten/Straftaten zur MPU, dann werden Sie es besonders schwer haben. Gutachter werden bei Straftaten/Auffälligkeiten fast immer von einer Inanspruchnahme einer fachlichen Hilfe ausgehen. Nur so kann aus Sicht der Gutachter eine Einstellungs- und Verhaltensänderung stattgefunden haben. Je früher Sie sich für eine Vorbereitung entscheiden, um so wahrscheinlicher sind Ihre Erfolgsaussichten auf eine positive MPU. .
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