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MPU bei Auffälligkeiten / Straftaten

 

Hierbei geht es grundsätzlich um Ihre Einstellung zu den allgemein aufgestellten Verhaltensregeln, sowie gegebenenfalls um Ihr Aggressionspotential und um Ihre Selbstkontrolle.

Ihre Auffälligkeiten/Straftaten müssen nicht einmal etwas unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben.

Prinzipiell gilt jedoch für alle Bürger:
Wird ein Fahrzeug zu Straftaten genutzt, so kann dies zum Entzug Fahrerlaubnis führen.
Zusammenhänge zwischen Straftaten und dem Verhalten im Straßenverkehr können von der Fahrerlaubnisbehörde sehr leicht hergestellt werden.

Müssen Sie also wegen Auffälligkeiten/Straftaten zur MPU, dann werden Sie es besonders schwer haben.
Je weniger fachliche Hilfe Sie in Anspruch nehmen, umso schwerer werden Sie sich tun.

Gutachter werden bei Straftaten/Auffälligkeiten fast immer von einer Inanspruchnahme einer fachlichen Hilfe ausgehen.

Nur so kann aus Sicht der Gutachter eine Einstellungs- und Verhaltensänderung stattgefunden haben.
In jedem Fall wird eine MPU wegen Straftaten sowohl mit als auch ohne Hilfe verdammt schwer!

Eine gute Vorbereitung braucht seine Zeit.

Je früher Sie sich für eine Vorbereitung entscheiden,
um so wahrscheinlicher sind Ihre Erfolgsaussichten auf eine positive MPU.

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kraftfahreignung
Kurs 1.
03. Mai 2012
Kurs 2.
22. Mai 2012
Kurs 3.
05. Iuni 2012
Kurs 4.
19. Iuni 2012
Kurs 5. 10. Juli 2012
Kurs 6. 31. Juli 2012
Kurs 7. 14. August 2012
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Punkteabbau/ASP
Kurs 1.
25. Mai 2012
Kurs 2.
15. Iuni 2012
Kurs 3.
07. Juli 2012
Kurs 4.
21. Juli 2012
Kurs 5. 04. August 2012
Kurs 6. 25. August 2012

5 Module BKF-Weiterb.

27.12.2012 - 03.01.13

29.12.2012 - 05.01.13

Grundqualifikation

auf Anfrage