| StVO / Neuerungen und Urteile |
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Keine Panik vor dem Führerschein ab 2013Dokument befristet – Fahrerlaubnis bleibt gültig
Mit der vom EU-Parlament beschlossenen 3. Führerscheinrichtlinie einher geht ein europaweit einheitlicher Führerschein, dessen Gültigkeit zeitlich begrenzt sein wird. Deutschland setzt die Reform mit einer sehr langen Übergangsfrist um, die praktisch ab 2013 greift. Leerfahrt eines AbschleppunternehmensEin Fahrzeug stand im Parkverbot und deshalb wurde ein Anschleppwagen bestellt. Vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes kehrte der Fahrer des PKW zurück, so dass ein Abschleppen nicht mehr erforderlich war. Trotzdem muß der Fahrer dem Abschleppunternehmen die entstandenen Kosten bezahlen und die anordnende Behörde kann Kosten in Rechnung stellen, wie sie bei einem normalen Abschleppvorgang entstanden wären. Im konkreten Fall Betrug die Verwaltungsgebühr 80 Euro. Durch das Gericht wurde der Betrag etwas reduziert, auf 75 Euro. (OVG Nordrhein-Westfalen AZ.: 5 A 2626/00) Abschleppen schon nach einer Stunde
Die Straßenverkehrsbehörde darf auf Kosten des Fahrers oder Halters eines Fahrzeuges, das ohne den erforderlichen Parkschein abgestellt wurde, bereits nach einer "Wartezeit" von pauschal einer Stunde abschleppen lassen. Für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kommt es nicht auf die Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer oder eine konkrete Verkehrsbehinderung an. (Urteil des VGH Kassel, 11 UE 3450/95)NötigungWegen Nötigung wurde ein Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten und dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Er hielt den Sicherheitsabstand nicht ein und bremste andere Verkehrsteilnehmer aus. OLG Köln; Az.: SS 249/95
Alkohol und DrogenWer betrunken Auto fährt, kann seinen Kaskoschutz verlierenWer betrunken fährt und einen Unfall baut, kann seinen Kaskoschutz verlieren das ist den meisten Auch bei wenig Promille - kein VersicherungsschutzSchon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut kann ein Autofahrer als fahruntüchtig gelten, sofern er einen alkoholtypischen Fahrfehler macht. Das Koblenzer Oberlandesgericht erklärte dazu, in einem solchen Fall handele der Autofahrer grob fahrlässig und riskiere seinen Versicherungsschutz. Von 1,1 Promille an aufwärts stehe unwiderlegbar fest, dass ein Autofahrer fahruntüchtig ist; bei Werten ab 0,3 Promille gelte dies, wenn ein alkoholtypischer Fahrfehler hinzukomme. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Autofahrers gegen dessen Kaskoversicherung ab. Der Autofahrer war mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,87 Promille von der Fahrbahn abgekommen. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden an seinem Fahrzeug zu begleichen. Der Autofahrer meinte dagegen, da er nicht »absolut fahruntüchtig« gewesen sei, müsse die Versicherung zahlen. Dies sah das OLG anders. Der Fahrfehler des Klägers sei ein Indizienbeweis dafür, dass er fahruntüchtig gewesen sei, auch wenn er den maßgeblichen Grenzwert noch nicht erreicht hatte. Die Versicherung habe ihm mithin zu Recht grobe Fahrlässigkeit vorgehalten und sei daher leistungsfrei geworden. In einem Anfang April 2002 veröffentlichten Urteil hatte das OLG Frankfurt die gleiche Auffassung vertreten und einem Autofahrer in einem vergleichbaren Fall ebenfalls den Versicherungsschutz abgesprochen. (AZ.: 7 U 189/00). OLG Koblenz (AZ.: 10 U 1109/01) Betrunken auf dem Fahrrad, Führerschein wegWer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird und einen Führerschein besitzt, muss laut OVG Münster zur MPU, den so genannten Idiotentest. Besteht er den nicht, wir ihm die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. (AZ. 19 B 1692/99)
"0 Promille" bis 21 und für FahranfängerAbsolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge KraftfahrerBereits seit dem 1. August 2007 gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger! Während der zweijährigen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Fahranfänger auch bei einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der "0,5-Promille-Grenze" belangt. Ihnen drohen neben einem Bußgeld von 125 Euro die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung zur (kostenpflichtigen!) Teilnahme an einem Aufbauseminar.Außerdem werden 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei notiert.Das Verbot gilt für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren und alle Fahranfänger bis zum Ablauf der Probezeit – auch wenn die Probezeit über das 21. Lebensjahr hinausgeht (z. B. durch Verlängerung oder bei älteren Fahranfängern).Danach treten die Regelungen der 0,5-Promille-Grenze in Kraft. Verkehrsunfall - Unfall an einer EngstelleEngt ein parkendes Fahrzeug die eine Straßenhälfte ein, heißt das warten, bis der Gegenverkehr durch ist. Das gilt aber nicht, wenn die Strasse breit genug ist, dass das die Engstelle in beiden Richtungen gleichzeitig durchfahren werden kann. Denn dann muss der Gegenverkehr seinerseits ganz an den rechten Rand seiner Fahrbahnhälfte ausweichen. Im Fall vor dem OLG Karlsruhe tat der Fahrer genau das nicht, sondern blieb in der Mitte seiner Spur, es kam zum Unfall. Das Urteil: Ein drittel der Schuld bekam der Fahrer, der den parkenden Wagen umkurvt hatte. Doch zwei Drittel kassierte der entgegenkommende Fahrer, weil er nicht ausgewichen war. (Az. 10 U 214/03)
Verkehrsunfall beim EinfädelnVorsicht: Geschieht ein Verkehrsunfall bei Einfädeln in den Verkehr und kann der genau Hergang nicht geklärt werden, kassiert der Lenker des einfahrenden Fahrzeugs die Schuld. So entschied das OLG Celle in einem Fall, in dem der Einfädler behauptete, der Unfallgegner hätte plötzlich die Spur gewechselt. Das konnte diesem jedoch nicht nachgewiesen werden. (Az. 14 U 239/02) Beim Überholen muss gesamte Strecke übersehbar seinWer auf einer Straße mit Gegenverkehr zum Überholen ansetzt, muss die gesamte notwendige Strecke übersehen können. Dabei ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines möglicherweise entgegenkommenden Fahrzeugs einzubeziehen, stellte das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil fest (Az.: 13 U 111/99). Grund der Entscheidung war eine Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen in einer S-Kurve. Der beklagte Motorradfahrer hatte überholt und beim Wiedereinscheren den entgegenkommenden Wagen des klagenden Pkw-Fahrers gestreift. Nun ging es in erster Linie um die Frage, ob der Beklagte den Unfall allein schuldig verursacht hatte. Das Gericht hielt ihm einen schweren Fehler beim Überholen vor: Angesichts der gefahrenen Geschwindigkeit von jeweils rund 65 km/h hätte der Zweiradfahrer eine Wegstrecke von rund 200 bis 240 Meter überblicken müssen, um den Überholvorgang sicher beenden zu können. Tatsächlich konnte er wegen der Kurve aber maximal 100 Meter überschauen. Dem Pkw-Fahrer lasteten die Richter allerdings an, dass er in der Kurve nicht weit genug rechts gefahren war. Ein striktes Rechtsfahren sei auf einem unübersichtlichen Teilstück - wie beispielsweise auch vor Kurven - zwingend notwendig, argumentierten die Richter. Angesichts der Konstellation bekam der Motorradfahrer zwei Drittel, der Pkw-Fahrer ein Drittel des Schadens auferlegt.
Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenlosEin Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten ist für den Kunden grundsätzlich kostenlos, so die Richter des AG Frankfurt. Vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Vorsichtsmaßnahme: Den Kostenfaktor vor Auftragserteilung klären. (Az. 29 C 1168/97)
Tagfahrlicht im Ausland"Tagfahrlicht" - in einigen Ländern PflichtNach Erkenntnissen der Landesverkehrswachten sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates kann es die Sicherheit im Straßenverkehr durchaus erheblich verbessern: das so genannte Tagfahrlicht für Pkw. Während es in Deutschland bei einer Empfehlung geblieben ist, gehört das Tagfahrlicht in einigen europäischen Ländern bereits zur Pflicht. Auto-Urlauber sollten deshalb gut informieren. Für das Fahren ohne Licht am Tag müssen sie sonst mitunter tief in die Tasche greifen. Wer beispielsweise in Österreich ohne Abblend- oder Tagfahrlicht unterwegs ist, muss mit 15 Euro Strafe rechnen, in Dänemark sind es 70 und in Norwegen sogar bis zu 180 Euro*. Eine einheitliche Regelung lässt derzeit noch auf sich warten
Wo / Wie ist das Tagfahrlicht vorgeschrieben?
Stand: Oktober 2008 (Angaben ohne Gewähr) Ergänzende Anmerkungen:
Festes Schuhwerk zum Fahren
- rundherum geschlossen; nach Möglichkeit flacher Schuh; Absatz nicht zu hoch Ältere Kraftfahrer "Oldies"
Ältere Kraftfahrer sind keine Gefahr für Andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Kinder Unfall Sind Kinder in Sicht? Dann gilt es grundsätzlich das Tempo drastisch senken und bremsbereit sein. Sekunden - Schlaf Jeder Fahrer merkt rechtzeitig, dass er am Steuer einzuschlafen drohe. Diese Meinung vertritt das LG Stendal. Tempolimit gilt auch bei fehlenden Schildern Gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit, muss darauf nach jeder Reißverschlußverfahren ...der Übergang vom endenden Fahrstreifen auf den durchgängig befahrbaren Fahrstreifen d a r f erst Beim Einbiegen nicht gleich Spurwechseln Wer mit seinem Fahrzeug auf eine zweispurige, vorfahrtsberechtigte Straße einbiegt und sofort auf die linke Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen: 16 U 3/00 vom 13.11.2000
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