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Wissenswertes zum Mofa-"Führerschein" |
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Mindestalter:
- 15 Jahre oder älter
- Wer am 01.04.1980 bereits 15 Jahre war, d.h. wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, bedarf keiner Ausbildung.
Er darf ohne Prüfbescheinigung Mofa´s fahren
Ausbildungsbeginn:
- 6 Monate vor erreichen des Mindestalters
Prüfung:
- Frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters (beim TÜV-Süd)
- Die Prüfung (nur Theorie) ist bestanden, wenn du nicht mehr als sieben Fehlerpunkte in deinem Prüfungsbogen erreichst.
Ausbildung:
- Mindestens 6 Doppelstunden (a 90 Minuten) theoretischer Unterricht
- Mindest 90 Minuten Praktische Ausbildung im Einzelunterricht oder 180 Minuten im Gruppenunterricht
Beim Entzug der Fahrerlaubnis
- darf weiterhin Mofa gefahren werden (wenn nicht extra anders angeordnet).
Bei einem Fahrverbot - darf auch kein Mofa gefahren werden.
WICHTIG:
- Beim Fahren mußt du einen Helm aufsetzen
- Die Mofa-Prüfbescheinigung und der Versicherungsnachweis muß beim Fahren stets dabei sein
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