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Wissenswertes zum Mofa-"Führerschein"


Mindestalter:

  • 15 Jahre oder älter
  • Wer am 01.04.1980 bereits 15 Jahre war, d.h. wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, bedarf keiner Ausbildung.
    Er darf ohne Prüfbescheinigung Mofa´s fahren

Ausbildungsbeginn:

  • 6 Monate vor erreichen des Mindestalters

Prüfung:

  • Frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters (beim TÜV-Süd)
  • Die Prüfung (nur Theorie) ist bestanden, wenn du nicht mehr als sieben Fehlerpunkte in deinem Prüfungsbogen erreichst.

Ausbildung:

  • Mindestens 6 Doppelstunden (a 90 Minuten) theoretischer Unterricht
  • Mindest 90 Minuten Praktische Ausbildung im Einzelunterricht oder 180 Minuten im Gruppenunterricht

 

Beim Entzug der Fahrerlaubnis

- darf weiterhin Mofa gefahren werden (wenn nicht extra anders angeordnet).

 

Bei einem Fahrverbot

- darf auch kein Mofa gefahren werden.

 

WICHTIG:

  • Beim Fahren mußt du einen Helm aufsetzen
  • Die Mofa-Prüfbescheinigung und der Versicherungsnachweis muß beim Fahren stets dabei sein

 

 
kraftfahreignung
Kurs 1.
28. Feb 2012
Kurs 2.
19. März 2012
Kurs 3.
03. April 2012
Kurs 4.
17. April 2012
Kurs 5. 03. Mai 2012
Kurs 6. 22. Mai 2012
Kurs 7. 05.Iuni 2012
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Punkteabbau/ASP
Kurs 1.
02. März 2012
Kurs 2.
31. März 2012
Kurs 3.
27. April 2012
Kurs 4.
25. Mai 2012
Kurs 5.
Kurs 6.

5 Module BKF-Weiterb.

27.12.2012 - 03.01.13

29.12.2012 - 05.01.13

Grundqualifikation

auf Anfrage