Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (außer M, L, T) wird diese zunächst nur auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Erst nach Ablauf der Probezeit wird die Fahrerlaubnis automatisch unbefristet erteilt. Die Probezeit wird unterbrochen, wenn die Fahrerlaubnis wegen Fahrverbot ruht oder wenn sie entzogen wird. Im Falle der Wiedererteilung wird sie im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit weitergeführt.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Entscheidung rechtskräftig ist.
Verkehrsverstöße unter 60,00 € haben selten einen Einfluß auf die Probezeit!
Liegt ein Verkehrsverstoß vor, der 60,00 € oder mehr Bußgeld gekostet hat, gibt es immer mindestens einen Punkt auf dem Punktekonto in Flensburg. Nun muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Dieses Seminar wird in Gruppen von mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus vier Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer plus einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Für die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle muss man an allen Sitzungen teilgenommen haben. Fehlt man auch nur in einer Sitzung, darf keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Man muss sich neu für das nächste Seminar anmelden. Meldet man sich zu spät an, hat man die acht Wochen Frist schnell versäumt. Wer diesen Termin verpasst, dem kann die Fahrerlaubnis bis zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung abgenommen werden. Die Probezeit verlängert sich automatisch auf vier Jahre.