Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Hemauer GmbH
Stand: Mai 2026
Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst ausschließlich theoretischen und praktischen Fahrunterricht oder nur praktischen Fahrunterricht. Die Ausbildung beginnt mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages und endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. Der Ausbildungsvertrag endet auf jeden Fall nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Ausbildungsvertrages. Eine Ausbildung kann nur dann begonnen werden, wenn ein schriftlicher Ausbildungsvertrag vorliegt. Ausländische Fahrerlaubnisbewerber, die im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind und keiner Mindestausbildung unterliegen, benötigen in jedem Fall einen Ausbildungsvertrag. Da die Preiskalkulation auf einer Mischkalkulation basiert, wird die praktische Ausbildung bei Anmeldung bindend vorausgesetzt. Bricht der/die Fahrschüler/in die Ausbildung nach dem Theorieunterricht oder der theoretischen Prüfung ab, so hat der/die Fahrschüler/in den doppelten Grundbetrag zu bezahlen. Ein Angebot, nur den Unterricht zu besuchen, besteht ausdrücklich nicht. Fahrschülern, die sich ausdrücklich nur für den Theorieunterricht anmelden, werden bereits bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass die Preise auf einer Mischkalkulation (Grundbetrag, Fahrstunden, Prüfung ect.) beruhen. Bei Anmeldung und Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages geht die Fahrschule davon aus, dass der/die Fahrschüler/in den Erwerb der Fahrerlaubnis sowohl in Theorie als auch in der Praxis in unserer Fahrschule anstrebt.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der erforderliche theoretische und praktische Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung erteilt. Im übrigen gelten die AGB der Fahrschule Hemauer GmbH, die bindender Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind. Mit der Unterschriftsleistung auf dem Ausbildungsvertrag erkennt der/die Fahrschüler/in oder Erziehungsberechtigte die AGB der Fahrschule Hemauer GmbH in vollem Umfang an.
Verpflichtung des/der Fahrschülers/in.
Der/die Fahrschüler/in verpflichtet sich, den Antrag auf eine Fahrerlaubnis mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Fahrschule legt die Fahrstunden und die Prüfung in Theorie und Praxis mit dem/der Fahrschüler/in im gegenseitigen Einvernehmen fest. Bei verspäteter Abgabe der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde muss der/die Fahrschüler/in für sämtlich ausgefallenen Termine (Fahrstunden/Prüfung) aufkommen. Den Vorstellungsbetrag zu der jeweils angemeldeten Prüfung und die ausgefallenen oder ausfallenden Fahrstunden muss der/die Fahrschüler/in zu (siehe Nr. 6) bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn die theoretische Prüfung nicht bestanden wurde und die praktische Prüfung bereits bei der Prüforganisation, wie erforderlich, angemeldet wurde.
Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen denen, die in der Fahrschule aushängen.
Preisänderungen, Preisstetigkeit
Werden die Ausbildungspreise geändert, so bleibt der Fahrschule eine entsprechende Anpassung an die neuen Fahrschulpreise vorbehalten. Die im Vertrag vereinbarten Preise behalten die ersten 6 Monate ab Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.
Grundbetrag und Leistung
Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Der allgemeine Aufwand der Fahrschule wird zu 100% bei Vertragsabschluss fällig. Dies gilt auch bei einer späteren Kündigung des Vertrages.
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung kann die Fahrschule die Hälfte des Grundbetrages erheben.
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen:
Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Min. Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Unterrichtes. Ausbildungsstunden werden generell nur in Doppelstunden zu 90 Minuten erteilt.
Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist:
Fahrstunden werden im gegenseitigen Einvernehmen im Vorfeld miteinander vereinbart. Sowohl für den Fahrlehrer als auch der/die Fahrschüler/in sind diese Stunden bindend.
Kann eine vereinbarte Fahrstunde nicht eingehalten werden, so ist der für ihn verantwortliche Fahrlehrer mindestens 120 Stunden / 5 Werktage vorher unter der Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Der Fahrlehrer entscheidet dann im eigenen Ermessen dafür. Der Fahrlehrer kann NUR Fahrstunden absagen, wenn betriebliche Gründe dafür sprechen. Dies gilt nicht bei Krankheit, wenn ein Attest vor der Fahrstunde vorgelegt wird. Wird die Fahrstunde in der Zeit bis zu 48 Stunden vor Beginn derselben abgesagt, berechnet die Fahrschule 70 % des Fahrstundenpreises. Wird die Fahrstunde erst innerhalb der letzten 24 Stunden abgesagt, verlangt die Fahrschule den Fahrstundenpreis zu 100%.
Fest vereinbarte Termine für eine Kompaktausbildung/Ferienausbildung können spätestens 21 Kalendertage vor Beginn der Ausbildung, ohne Berechnung der Fahrstunden (Grundbetrag wird zu 100% erhoben), abgesagt werden. Stunden, die bis zu 14 Tagen vorher abgesagt werden, werden dem Fahrschüler mit 50 % und Stunden die bis zu 7 Tagen vorher abgesagt werden, werden dem Fahrschüler mit 70% in Rechnung gestellt.
Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung:
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung wird die theoretische bzw. die praktische Prüfungsvorstellung abgegolten. Bei einer Wiederholungsprüfung wird das gleiche Entgelt erhoben wie bei der Erstprüfung.
Bei Vollprüfungen wird von der Fahrschule und der Prüforganisation bei nicht bestandener Theorieprüfung auch die Vorstellung zur praktischen Prüfung erhoben.
Erscheint der Fahrschüler nicht zur Prüfung, so wird die Vorstellungsgebühr für die beantragte Prüfung erhoben.
Werden die angefallenen Kosten nicht spätestens 3 Tage vor der Prüfung bezahlt, darf der/die Fahrschüler/in nicht vom Fahrlehrer nicht zur Prüfung vorgestellt werden.
Die Vorstellungsgebühr/en für die beantragte/n Klasse/n hat der/die Fahrschüler/in trotzdem zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen
Der Grundbetrag wird bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, der Betrag für das Lehrmaterial bei Aushändigung oder notwendiger Bestellung fällig.
Das Entgelt für die Fahrstunde wird vor Antritt derselben fällig. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Fahrschule Fahrschecks zu kaufen. Der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit evtl. verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren müssen spätestens 3 Werktage vor der Prüfung bezahlt werden. Geschieht dies nicht, wird der Prüfling nicht zur Prüfung vorgestellt. Eine weitere Fortsetzung der Ausbildung sowie eine erneute Anmeldung zur Prüfung erfolgt nur dann, wenn alle bestehenden Forderungen beglichen worden sind. Rechnungen, die nicht sofort bezahlt werden, werden ab Rechnungsdatum mit 14% verzinst. Bezahlung erfolgt prinzipiell nur in bar (Verrechnungsschecks und Überweisungen können nicht akzeptiert werden). Solange nicht alle ausstehenden Beträge bezahlt sind, verzichtet der/die Fahrschüler/in auf jegliche Bescheinigungen, die von der Fahrschule ansonsten ausgestellt werden müssten (Ausbildungsbescheinigungen…) Erst bei vollständiger Bezahlung werden dem Fahrschüler die Bescheinigungen in der Fahrschule ausgehändigt. Der/Die Fahrschüler/in erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden.
Kündigung des Ausbildungsvertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von Seiten der Fahrschule nur in den nachstehenden Fällen gekündigt werden: Wenn der Fahrschüler
Ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen mit dem theoretischen oder praktischen Unterricht beginnt.
Den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat.
Wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
Kosten für dabei anfallende Fahrstunden werden nach Nr. 3 dieser AGB`s in Rechnung gestellt.
Gebühren bei Kündigung, Nichteinhaltung oder Nichterfüllung des Vertrages
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt (nur per Einschreiben), so hat die Fahrschule Anspruch auf die Entgelte, die in diesen AGB`s für die erbrachten Leistungen (Anmeldung, Fahrstunden, ausgelegt Beträge…) vereinbart wurden. Kündigt der Fahrschüler aus Gründen, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
50% des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt (bei Kompaktausbildung zu 100%);
70% des Grundbetrages, wenn die Ausbildung nicht innerhalb von 1 Monat erfolgt, oder der Ausbildungsvertrag nicht schriftlich (per Einschreiben) gekündigt worden ist;
100% des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der Theorie- oder Praxisausbildung erfolgt;
Dies wurde vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit dem Fahrschüler abgesprochen und durch seine Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag ausdrücklich bestätigt.
Einhaltung von vereinbarten Terminen
´Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Termine pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule.
Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn der Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Fahrunterricht, so ist die Ausfallzeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Wartezeiten bei Verspätung: Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn der Fahrstunde zu vertreten, so geht die Ausfallzeit zu seinen Lasten.
Verspätet er sich mehr als 15 Min., so braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte/n Fahrstunde/n hat der Fahrschüler zu 100% zu bezahlen, wenn er zur Fahrstunde nicht erscheint.
Behandlung von Gerät und KfZ
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Ausbildungs- und Anschauungsmaterials verpflichtet.
Unterricht
Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Hiervon unberührt bleiben die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Persönliche Gegenstände des Fahrschülers werden auf eigene Verantwortung mitgeführt.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fahrschule.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Fahrschule.
Ist der/die Vertragspartner/in Kaufmann/Kauffrau oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt der Sitz der Fahrschule als Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
Hinweis
Diese AGB gelten ergänzend zum jeweils abgeschlossenen Ausbildungsvertrag sowie zur aktuellen Preislist der Fahrschule Hemauer GmbH.
Eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Fachverband wird empfohlen.
c) Fahrschule Hemauer GmbH – Stand Mai 2026