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Impressum
Inhaber der Seiten www.fahrschule-hemauer.de Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001. Für die Inhalte verantwortlich: Fahrschule Hemauer GmbH
Gesellschafterin und Geschäftsführerin: Michaela Hemauer Geschäftsführer und verantwortlicher Leiter: Hemauer Alfons Peter 93059 Regensburg – Fluderstr. 18 Tel.: 0941 / 4 41 40 oder 0171 – 620 29 06 www.fahrschule-hemauer.de – info@fahrschule-hemauer.de HRB – Regensburg 3347 Steuernummer beim FA Regensburg 244 / 126 / 00203 Umsatzsteuer -ID. Nr.: DE 133 700 142 HYPO-Vereinsbank Regensburg BLZ: 75020073 Kto-Nr.: 6700160759 IBAN: DE89750200736700160759 BIC: HYVEDEMM447 Aufsichtsbehörde- u. Genehmigungsbehörde ist die Regierung der Oberpfalz und das Landratsamt Regensburg Hauptstelle: 93152 Nittendorf – Am Marktplatz Zweigstelle: 93057 Regensburg – Brandlbergerstr. 84 Zweigstelle: 93053 Regensburg – Landshuterstr. 40 Büro: 93059 Regensburg – Fluderstraße 18 Gesetzliche Berufsbezeichnung Fahrlehrer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen Fahrlehrergesetz, Fahrschülerausbildungsordnung Zuständiger Verband Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V., Hofbrunnstr. 13, 81479 München Erklärung: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Anwaltliche Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ausgelöste Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Hinweis: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Datenschutz
Datenschutz-Information Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Website www.fahrschule-hemauer.de: 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Für die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Website ist verantwortlich: Name: Fahrschule Hemauer GmbH Anschrift: Fluderstraße 18 Geschäftsführer: Alfons Peter Hemauer E-Mail: info@fahrschule-hemauer.de (im Folgenden „Anbieter“, “Wir”) Der externe Datenschutzbeauftragte ist: paxaru Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH z. Hd. Rechtsanwalt Daniel Kühl fahrschul-datenschutz@paxaru.com www.paxaru.com 2. Kategorien der verarbeiteten Daten, Zwecke und Rechtsgrundlage 2.1 Daten der technischen Internetnutzung Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten: IP-Adresse Datum und Uhrzeit der Anfrage Inhalt der Anforderung (konkrete Seite) Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode Webseite, von der die Anforderung kommt („Referer“) Informationen zu Betriebssystem und Browsersoftware Bevorzugte Spracheinstellung und Bildschirmauflösung Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website, Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website, Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: Diese Daten sind gegebenenfalls personenbezogen nur über die IP-Adresse. Je nachdem, über welchen Zugang Sie das Internet nutzen, kann die IP-Adresse völlig anonym sein, oder Ihr Zugangsvermittler speichert die Zuordnung einer IP-Adresse zu Ihnen. In diesem Fall könnte eine Zusammenführung der o.g. Daten mit denen Ihres Zugangsvermittlers dazu führen, dass der Bezug der o.g. Daten zu Ihnen hergestellt werden kann. Wir werden dies jedoch nur initiieren, wenn dies im Einzelfall zu Zwecken der Rechtsverfolgung angezeigt ist, und wir werden daran sonst nur mitwirken, wenn dies behördlich oder gerichtlich im Einzelfall angeordnet wird. Darüber hinaus verarbeiten wir diese Daten, um aggregierte anonyme Nutzungsstatistiken zu erstellen, die der Verbesserung unserer Website dienen (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Die Daten werden bis zum Ende des auf die Nutzung folgenden Kalendermonats gespeichert und danach (sofern sie nicht im Einzelfall zum Zweck der Rechtsverfolgung benötigt werden) binnen zwei Werktagen gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. 2.2 Bei Anmeldung für unseren Newsletter Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend. Die Abmeldung ist jederzeit möglich, zum Beispiel über einen Link am Ende eines jeden Newsletters. Alternativ können Sie Ihren Abmeldewunsch gerne auch jederzeit an info@fahrschule-hemauer.de per E-Mail senden. 2.3 Bei Nutzung unseres Kontaktformulars Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Vertragserfüllung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht. 2.3.1 Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. 2.3.2 Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Gewinnspiele, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder untenstehend in der Beschreibung des Angebotes.[1] 2.3.3 Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.[2] 3. Einsatz von Cookies: Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden: Transiente Cookies Persistente Cookies Transiente Cookies werden automatisch gelöscht, wenn Sie Ihr Browser-Programm schließen. Hierzu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen einer einzigen Sitzung zuordnen lassen. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen. 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Zudem empfehlen wir, regelmäßig Ihre Cookies und den Browser-Verlauf manuell zu löschen. 4. Widerruf der Einwilligung und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten und/oder für den Empfang von Marketing-E-Mails erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Benachrichtigen Sie hierfür (z.B. per E-Mail) den oben unter 1. genannten Anbieter oder seine Datenschutzbeauftragte. Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf ein berechtigtes Interesse (Rechtsgrundlage ) stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung erheben. Benachrichtigen Sie hierfür (z.B. per E-Mail) den oben unter 1. genannten Anbieter oder seine Datenschutzbeauftragte. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb Ihr Interesse das unsere überwiegt. Im Falle Ihres Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unserer überwiegendes Interesse aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. 5. Ihre Rechte Sie sind berechtigt, von uns zu erfordern: – Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten (Auskunftsanspruch) gemäß Art. 15 DSGVO; – Berichtigung eventueller unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Art. 16 DSGVO. – Löschung Ihrer personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen gemäß Art. 17 DSGVO. – Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten für die Zeit, in der ein Berichtigungs- oder Löschungsanspruch geprüft wird, gemäß Art. 18 DSGVO; – Eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, üblichen und maschinenlesbaren Format, um sie an eine andere Stelle zu transferieren (Datenportabilität) gemäß Art. 20 DSGVO. Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten, benachrichtigen Sie hierfür (z.B. per E-Mail) den oben unter 1. genannten Anbieter oder seine Datenschutzbeauftragte. 6. Beschwerden Wenn Sie sich über die Datenverarbeitung beschweren möchten, benachrichtigen Sie hierfür (z.B. per E-Mail) den oben unter 1. genannten Anbieter oder seine Datenschutzbeauftragte. Sie haben zusätzlich das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu erheben. Dies ist der Bayrische Landesbeauftragte für den Datenschutz. 7. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fahrschule Hemauer GmbH Stand: Mai 2026 Bestandteil der Ausbildung Die Fahrausbildung umfasst ausschließlich theoretischen und praktischen Fahrunterricht oder nur praktischen Fahrunterricht. Die Ausbildung beginnt mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages und endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. Der Ausbildungsvertrag endet auf jeden Fall nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Ausbildungsvertrages. Eine Ausbildung kann nur dann begonnen werden, wenn ein schriftlicher Ausbildungsvertrag vorliegt. Ausländische Fahrerlaubnisbewerber, die im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind und keiner Mindestausbildung unterliegen, benötigen in jedem Fall einen Ausbildungsvertrag. Da die Preiskalkulation auf einer Mischkalkulation basiert, wird die praktische Ausbildung bei Anmeldung bindend vorausgesetzt. Bricht der/die Fahrschüler/in die Ausbildung nach dem Theorieunterricht oder der theoretischen Prüfung ab, so hat der/die Fahrschüler/in den doppelten Grundbetrag zu bezahlen. Ein Angebot, nur den Unterricht zu besuchen, besteht ausdrücklich nicht. Fahrschülern, die sich ausdrücklich nur für den Theorieunterricht anmelden, werden bereits bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass die Preise auf einer Mischkalkulation (Grundbetrag, Fahrstunden, Prüfung ect.) beruhen. Bei Anmeldung und Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages geht die Fahrschule davon aus, dass der/die Fahrschüler/in den Erwerb der Fahrerlaubnis sowohl in Theorie als auch in der Praxis in unserer Fahrschule anstrebt. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Der erforderliche theoretische und praktische Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung erteilt. Im übrigen gelten die AGB der Fahrschule Hemauer GmbH, die bindender Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind. Mit der Unterschriftsleistung auf dem Ausbildungsvertrag erkennt der/die Fahrschüler/in oder Erziehungsberechtigte die AGB der Fahrschule Hemauer GmbH in vollem Umfang an. Verpflichtung des/der Fahrschülers/in. Der/die Fahrschüler/in verpflichtet sich, den Antrag auf eine Fahrerlaubnis mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Fahrschule legt die Fahrstunden und die Prüfung in Theorie und Praxis mit dem/der Fahrschüler/in im gegenseitigen Einvernehmen fest. Bei verspäteter Abgabe der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde muss der/die Fahrschüler/in für sämtlich ausgefallenen Termine (Fahrstunden/Prüfung) aufkommen. Den Vorstellungsbetrag zu der jeweils angemeldeten Prüfung und die ausgefallenen oder ausfallenden Fahrstunden muss der/die Fahrschüler/in zu (siehe Nr. 6) bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn die theoretische Prüfung nicht bestanden wurde und die praktische Prüfung bereits bei der Prüforganisation, wie erforderlich, angemeldet wurde. Entgelte, Preisaushang Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen denen, die in der Fahrschule aushängen. Preisänderungen, Preisstetigkeit Werden die Ausbildungspreise geändert, so bleibt der Fahrschule eine entsprechende Anpassung an die neuen Fahrschulpreise vorbehalten. Die im Vertrag vereinbarten Preise behalten die ersten 6 Monate ab Vertragsabschluss ihre Gültigkeit. Grundbetrag und Leistung Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Der allgemeine Aufwand der Fahrschule wird zu 100% bei Vertragsabschluss fällig. Dies gilt auch bei einer späteren Kündigung des Vertrages. Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung kann die Fahrschule die Hälfte des Grundbetrages erheben. Entgelt für Fahrstunden und Leistungen: Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Min. Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Unterrichtes. Ausbildungsstunden werden generell nur in Doppelstunden zu 90 Minuten erteilt. Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist: Fahrstunden werden im gegenseitigen Einvernehmen im Vorfeld miteinander vereinbart. Sowohl für den Fahrlehrer als auch der/die Fahrschüler/in sind diese Stunden bindend. Kann eine vereinbarte Fahrstunde nicht eingehalten werden, so ist der für ihn verantwortliche Fahrlehrer mindestens 120 Stunden / 5 Werktage vorher unter der Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Der Fahrlehrer entscheidet dann im eigenen Ermessen dafür. Der Fahrlehrer kann NUR Fahrstunden absagen, wenn betriebliche Gründe dafür sprechen. Dies gilt nicht bei Krankheit, wenn ein Attest vor der Fahrstunde vorgelegt wird. Wird die Fahrstunde in der Zeit bis zu 48 Stunden vor Beginn derselben abgesagt, berechnet die Fahrschule 70 % des Fahrstundenpreises. Wird die Fahrstunde erst innerhalb der letzten 24 Stunden abgesagt, verlangt die Fahrschule den Fahrstundenpreis zu 100%. Fest vereinbarte Termine für eine Kompaktausbildung/Ferienausbildung können spätestens 21 Kalendertage vor Beginn der Ausbildung, ohne Berechnung der Fahrstunden (Grundbetrag wird zu 100% erhoben), abgesagt werden. Stunden, die bis zu 14 Tagen vorher abgesagt werden, werden dem Fahrschüler mit 50 % und Stunden die bis zu 7 Tagen vorher abgesagt werden, werden dem Fahrschüler mit 70% in Rechnung gestellt. Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung: Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung wird die theoretische bzw. die praktische Prüfungsvorstellung abgegolten. Bei einer Wiederholungsprüfung wird das gleiche Entgelt erhoben wie bei der Erstprüfung. Bei Vollprüfungen wird von der Fahrschule und der Prüforganisation bei nicht bestandener Theorieprüfung auch die Vorstellung zur praktischen Prüfung erhoben. Erscheint der Fahrschüler nicht zur Prüfung, so wird die Vorstellungsgebühr für die beantragte Prüfung erhoben. Werden die angefallenen Kosten nicht spätestens 3 Tage vor der Prüfung bezahlt, darf der/die Fahrschüler/in nicht vom Fahrlehrer nicht zur Prüfung vorgestellt werden. Die Vorstellungsgebühr/en für die beantragte/n Klasse/n hat der/die Fahrschüler/in trotzdem zu bezahlen. Zahlungsbedingungen Der Grundbetrag wird bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, der Betrag für das Lehrmaterial bei Aushändigung oder notwendiger Bestellung fällig. Das Entgelt für die Fahrstunde wird vor Antritt derselben fällig. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Fahrschule Fahrschecks zu kaufen. Der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit evtl. verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren müssen spätestens 3 Werktage vor der Prüfung bezahlt werden. Geschieht dies nicht, wird der Prüfling nicht zur Prüfung vorgestellt. Eine weitere Fortsetzung der Ausbildung sowie eine erneute Anmeldung zur Prüfung erfolgt nur dann, wenn alle bestehenden Forderungen beglichen worden sind. Rechnungen, die nicht sofort bezahlt werden, werden ab Rechnungsdatum mit 14% verzinst. Bezahlung erfolgt prinzipiell nur in bar (Verrechnungsschecks und Überweisungen können nicht akzeptiert werden). Solange nicht alle ausstehenden Beträge bezahlt sind, verzichtet der/die Fahrschüler/in auf jegliche Bescheinigungen, die von der Fahrschule ansonsten ausgestellt werden müssten (Ausbildungsbescheinigungen…) Erst bei vollständiger Bezahlung werden dem Fahrschüler die Bescheinigungen in der Fahrschule ausgehändigt. Der/Die Fahrschüler/in erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden. Kündigung des Ausbildungsvertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von Seiten der Fahrschule nur in den nachstehenden Fällen gekündigt werden: Wenn der Fahrschüler Ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen mit dem theoretischen oder praktischen Unterricht beginnt. Den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat. Wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Kosten für dabei anfallende Fahrstunden werden nach Nr. 3 dieser AGB`s in Rechnung gestellt. Gebühren bei Kündigung, Nichteinhaltung oder Nichterfüllung des Vertrages Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt (nur per Einschreiben), so hat die Fahrschule Anspruch auf die Entgelte, die in diesen AGB`s für die erbrachten Leistungen (Anmeldung, Fahrstunden, ausgelegt Beträge…) vereinbart wurden. Kündigt der Fahrschüler aus Gründen, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: 50% des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt (bei Kompaktausbildung zu 100%); 70% des Grundbetrages, wenn die Ausbildung nicht innerhalb von 1 Monat erfolgt, oder der Ausbildungsvertrag nicht schriftlich (per Einschreiben) gekündigt worden ist; 100% des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der Theorie- oder Praxisausbildung erfolgt; Dies wurde vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit dem Fahrschüler abgesprochen und durch seine Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag ausdrücklich bestätigt. Einhaltung von vereinbarten Terminen ´Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Termine pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn der Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Fahrunterricht, so ist die Ausfallzeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Wartezeiten bei Verspätung: Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn der Fahrstunde zu vertreten, so geht die Ausfallzeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich mehr als 15 Min., so braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte/n Fahrstunde/n hat der Fahrschüler zu 100% zu bezahlen, wenn er zur Fahrstunde nicht erscheint. Behandlung von Gerät und KfZ Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Ausbildungs- und Anschauungsmaterials verpflichtet. Unterricht Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Hiervon unberührt bleiben die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Persönliche Gegenstände des Fahrschülers werden auf eigene Verantwortung mitgeführt. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fahrschule. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Fahrschule. Ist der/die Vertragspartner/in Kaufmann/Kauffrau oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt der Sitz der Fahrschule als Gerichtsstand. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung. Hinweis Diese AGB gelten ergänzend zum jeweils abgeschlossenen Ausbildungsvertrag sowie zur aktuellen Preislist der Fahrschule Hemauer GmbH. Eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Fachverband wird empfohlen. c) Fahrschule Hemauer GmbH – Stand Mai 2026
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